Wer wird zum Mammographie-Screening eingeladen?

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Das Mammographie-Screening wendet sich als Vorsorgeuntersuchung an Frauen zwischen 50 und 69 Jahren. Die sogenannte „Zentrale Stelle“ lädt die betroffenen Frauen alle zwei Jahre schriftlich zur Untersuchung ein. Um Versand und Organisation der Einladungen leisten zu können, greift die Zentrale Stelle auf das örtliche Melderegister zurück. Jeder persönlichen Einladung liegt ein Merkblatt bei, das über die Hintergründe, Ziele und die Inhalte des Screening-Programmes aufklärt.
Die Einladung enthält einen Terminvorschlag, der natürlich an die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden kann, und Angaben zur zuständigen Screening-Einheit vor Ort. Die Untersuchungen finden üblicherweise in einer Ihrem Hauptwohnsitz nächstgelegenen Screening-Einheit statt. Diese besonderen Screening-Zentren sind auf das qualitätsgesicherte Mammographie-Screening spezialisiert. Hohe Qualitätsanforderungen und Zertifizierungen sind dabei selbstverständlich. Auch die jeweils leitenden Ärzte der Screening-Einheiten verfügen über eine spezielle Zulassung. Die mit der Untersuchung betrauten Röntgenfachkräfte werden regelmäßig für das Programm geschult und überprüft.

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